Leistungsangebot des Ambulanten Dienstes der Seniorenheim Wildau GmbH
Pflegebedürftig – was nun?
Wer ist pflegebedürftig? Versicherte, die im Alltag wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung für gewöhnliche und wiederkehrende Verrichtungen auf Dauer (oder voraussichtlich für mind. 6 Monate) in erheblichem Maße Hilfe benötigen, gelten als pflegebedürftig.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit werden drei Pflegestufen unterschieden:
Stufe I
erheblich pflegebedürftig
Stufe II
Schwerpflegebedürftig
Stufe III
Schwerstpflegebedürftig
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Pflegesachleistungen – Professionelle Pflege
Häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte des ambulanten Dienstes wird als Sachleistung bezeichnet. Der Pflegebedürftige erhält also kein
Geld, sondern die Leistung in Pflege. Der ambulante Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Monatlich können folgende Beträge abgerechnet werden:
- Pflegestufe I bis zu 440 €
- Pflegestufe II bis zu 1040 €
- Pflegestufe III bis zu 1510 €
In besonderen Situationen (Härtefall) können für Pflegesachleistungen bis zu 1928 € monatlich gezahlt werden.
Die vollständige Informationen erhalten Sie in unserem Informationsblatt, das Sie hier downloaden können.



